AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNEN DER MARKETINGHUUS – ONLINE MARKETING GMBH

1 Geltung
Ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern. Diese Fassung bildet die Grundlage für Projektleistungen und laufende Agenturleistungen. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot gehen vor.

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Marketinghuus – Online Marketing GmbH, Hagenstraße 41, 48529 Nordhorn (nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Auftraggebern über Agentur-, Beratungs-, Kreativ-, Marketing-, Web-, Foto- und Videoleistungen.
1.2 Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.1.3 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen Bedingungen vor.

2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1 Art, Umfang, Ziele und Vergütung der Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung. Angaben außerhalb dieser Unterlagen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.

2.2 Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Kalendertage ab Angebotsdatum gültig. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, durch Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Auftraggebers zustande.

2.3 Soweit nicht ausdrücklich ein konkreter Erfolg vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolg.

2.4 Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeitende, freie Mitarbeitende und Nachunternehmer einsetzen. Ansprechpartner und eingesetzte Personen können aus sachlichem Grund ausgetauscht werden, sofern die vertragsgemäße Leistungserbringung dadurch nicht beeinträchtigt wird.

2.5 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Auftraggeber notwendige Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig erbringt oder Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers die Leistung verzögern.

3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Materialien, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit. Er gewährleistet die Verfügbarkeit fachkundiger Ansprechpartner.

3.2 Soweit keine andere Frist vereinbart ist, sind Entwürfe, Zwischenstände und Rückfragen innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang freizugeben oder mit einer gebündelten, nachvollziehbaren Rückmeldung zu versehen.

3.3 Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, geraten Fristen und Termine für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit außer Kraft. Der Auftragnehmer darf Leistungen bis zur Mitwirkung aussetzen. Vereinbarte laufende Vergütungen bleiben geschuldet, soweit der Auftragnehmer leistungsbereit ist und die Leistung wegen fehlender Mitwirkung nicht oder nicht vollständig erbringen kann.

3.4 Zusätzlicher Aufwand, der durch verspätete, unvollständige oder nachträglich geänderte Vorgaben des Auftraggebers entsteht, kann nach dem vereinbarten, hilfsweise nach dem bei Beauftragung gültigen Stundensatz berechnet werden.

4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Sie kann insbesondere als Festpreis, monatliche Pauschale oder Retainer, Stundenkontingent, Vergütung nach tatsächlichem Zeitaufwand oder prozentual auf Grundlage des betreuten Werbebudgets vereinbart werden. Ein im Angebot ausgewiesener Festpreis ist kein Kostenvoranschlag, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bezeichnet ist.

4.3 Abrechnungstakt, Abschläge und Zahlungsplan ergeben sich aus dem Angebot. Fehlt eine Regelung, kann der Auftragnehmer bei Projekten angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangen; im Übrigen wird die Vergütung nach Erbringung der jeweiligen Leistung oder zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats fällig.

4.4 Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, sofern die Rechnung oder das Angebot keine andere Frist nennt.

4.5 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

5 Zahlungsverzug

5.1 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die gesetzliche Verzugspauschale im Geschäftsverkehr sowie der Ersatz weitergehender, nachgewiesener Verzugsschäden bleiben unberührt.

5.2 Der Auftragnehmer versendet üblicherweise zunächst eine Zahlungserinnerung sowie anschließend eine erste und eine zweite Mahnung. Für jede danach erforderliche weitere, höchstens monatlich versandte Mahnung kann eine Mahnkostenpauschale von 5,00 Euro berechnet werden. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5.3 Befindet sich der Auftraggeber trotz Mahnung mit einer nicht unerheblichen Forderung in Verzug, darf der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung weitere Leistungen zurückbehalten oder aussetzen. Dies kann insbesondere die Pausierung von Kampagnen, Veröffentlichungen, Entwicklungsarbeiten, Wartung oder Support umfassen. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

5.4 Erforderliche Fremdkosten, Reaktivierungsaufwände und zusätzlicher Aufwand infolge einer berechtigten Leistungsaussetzung trägt der Auftraggeber.

6 Zusatzleistungen Fremdkosten und Auslagen

6.1 Leistungen außerhalb des im Angebot beschriebenen Umfangs sind Zusatzleistungen. Sie werden nach vorheriger Abstimmung nach dem vereinbarten, hilfsweise nach dem bei Beauftragung gültigen Stundensatz vergütet. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Korrekturschleifen, neue Varianten, nachträgliche Konzeptänderungen, Datenaufbereitung, Migrationen und Arbeiten aufgrund geänderter Drittanbietervorgaben.

6.2 Werbebudgets und Kosten Dritter, insbesondere für Plattformen, Domains, Hosting, Plugins, Software, Schriften, Stockmaterial, Musik, Lizenzen, Locations, Models, Equipment, Versand oder externe Dienstleister, sind nicht in der Agenturvergütung enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

6.3 Der Auftragnehmer darf erforderliche Drittleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers oder nach vorheriger Abstimmung im eigenen Namen beauftragen. Eine Service- oder Handlingvergütung wird nur berechnet, wenn sie im Angebot oder vor Beauftragung vereinbart wurde.

6.4 Vereinbarte Reisezeiten, Fahrtkosten und sonstige Auslagen werden zusätzlich abgerechnet. Fehlt eine konkrete Vereinbarung, bedarf die kostenpflichtige Reise vorab der Zustimmung des Auftraggebers.

7 Laufende Leistungen Laufzeit und Kündigung

7.1 Verträge über laufende Leistungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern das Angebot nichts Abweichendes regelt.

7.2 Retainer und sonstige Verträge über laufende monatliche Leistungen haben eine Mindestlaufzeit von drei Monaten ab vereinbartem Leistungsbeginn. Während der Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

7.3 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können laufende Verträge von beiden Parteien jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Kalendermonats gekündigt werden. Geht die Kündigung erst am letzten Kalendertag ein, endet der Vertrag mit Ablauf dieses Tages. Die Kündigung bedarf der Textform.

7.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung erheblich in Zahlungsverzug bleibt, wiederholt erforderliche Mitwirkung verweigert oder rechtswidrige Inhalte beziehungsweise Weisungen verlangt.

7.5 Bis zum Vertragsende erbrachte oder bereits begonnene Leistungen, Vorarbeiten und reservierte Kapazitäten sind entsprechend der Vergütungsvereinbarung abzurechnen. Bei pauschal vergüteten Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, den auf die bereits erbrachten und nachweisbar begonnenen Leistungen entfallenden Anteil anzusetzen. Bereits verbindlich beauftragte und nicht mehr stornierbare Drittleistungen trägt der Auftraggeber. Gesetzliche Ansprüche bei Kündigung von Werkverträgen bleiben unberührt.

8 Online Marketing SEO SEA Social Media und Recruiting

8.1 Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmten Rankings, Reichweiten, Klickzahlen, Impressionen, Leads, Bewerbungen, Einstellungen, Verkäufe, Umsätze, Conversion-Rates, Werbekosten, ROAS- oder sonstigen Leistungskennzahlen, sofern diese nicht ausdrücklich als garantierte Beschaffenheit vereinbart wurden.

8.2 Prognosen, Zielwerte, Mediapläne und Hochrechnungen beruhen auf Erfahrungswerten und den zum Zeitpunkt ihrer Erstellung verfügbaren Daten. Sie stellen keine Garantie dar.

8.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass Angebote, Preise, Aussagen, Produkte, Stellenanzeigen, Zielseiten und bereitgestellte Daten sachlich richtig und rechtlich zulässig sind. Der Auftragnehmer ist ohne gesonderten Prüfauftrag nicht zu einer umfassenden rechtlichen Prüfung verpflichtet.

8.4 Werbebudgets werden vom Auftraggeber zusätzlich zur Agenturvergütung getragen und, soweit möglich, unmittelbar mit dem jeweiligen Plattformanbieter abgerechnet. Budgetänderungen bedürfen der Abstimmung; kurzfristige Überschreitungen aufgrund plattformseitiger Abrechnungslogik bleiben möglich.

8.5 Der Auftragnehmer darf Kampagnen im Rahmen des vereinbarten Budgets fachlich steuern, testen und optimieren. Wesentliche Änderungen des vereinbarten Kampagnenziels oder eine Überschreitung des vereinbarten Monatsbudgets bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.

9 Drittanbieter Werbeplattformen und technische Abhängigkeiten

9.1 Leistungen können von Diensten Dritter abhängen, insbesondere von Google, Meta, Microsoft, LinkedIn, TikTok, WordPress, Shopify, Hosting-, Analyse-, Tracking- und Softwareanbietern.

9.2 Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Freigaben, Prüfverfahren, Kontosperrungen, Richtlinien, Preise, Algorithmen, Schnittstellen, Funktionsumfang oder technische Änderungen dieser Anbieter. Für Ausfälle, Ablehnungen, Sperrungen oder Änderungen haftet der Auftragnehmer nicht, soweit er sie nicht zu vertreten hat.

9.3 Notwendige Anpassungen infolge geänderter Drittanbietervorgaben oder technischer Rahmenbedingungen sind nur dann von einer laufenden Pauschale umfasst, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Anderenfalls gelten sie als Zusatzleistung.

9.4 Der Auftraggeber bleibt Vertragspartner der Drittanbieter, soweit Konten oder Lizenzen auf seinen Namen geführt werden, und hat deren Bedingungen sowie Zahlungs- und Verifizierungspflichten einzuhalten.

10 Webdesign Hosting Wartung und Sicherheit

10.1 Technischer Umfang, Browser- und Gerätekompatibilität sowie unterstützte Systeme ergeben sich aus dem Angebot. Eine dauerhafte fehlerfreie Funktion unter sämtlichen zukünftigen Software-, Browser-, Server- oder Plugin-Versionen wird nicht geschuldet.

10.2 Hosting, Wartung, Updates, Monitoring, Backups, Sicherheitsprüfungen und Wiederherstellungsleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

10.3 Nach Übergabe ist der Auftraggeber für Betrieb, Datensicherung, Aktualisierung und Sicherheit verantwortlich, soweit diese Aufgaben nicht ausdrücklich beim Auftragnehmer verbleiben. Der Auftraggeber darf Änderungen durch Dritte nur nach eigener Prüfung vornehmen lassen; daraus entstehende Fehlerbehebungen sind Zusatzleistungen.

10.4 Open-Source-Software, Plugins, Themes und sonstige Drittkomponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer kann deren dauerhafte Verfügbarkeit oder Weiterentwicklung nicht garantieren.

11 Foto Video und Produktion

11.1 Leistungsumfang, Drehtage, Aufnahmezeit, Zahl der Motive, Formate und Korrekturschleifen ergeben sich aus dem Angebot. Wetter-, motiv- oder locationsbedingte Einschränkungen liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers, soweit dieser sie nicht zu vertreten hat.

11.2 Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Produktions- oder Shootingtermin ab oder verschiebt diesen, hat er bereits angefallene und nicht stornierbare Fremdkosten zu erstatten. Zusätzlich kann der Auftragnehmer bei einer Absage oder Verschiebung weniger als einen Monat vor dem Termin 20 Prozent, weniger als zwei Wochen vor dem Termin 30 Prozent, weniger als fünf Werktage vor dem Termin 50 Prozent und weniger als 48 Stunden vor dem Termin 75 Prozent der für den Termin vereinbarten Eigenleistung berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

11.3 Der Auftraggeber sorgt rechtzeitig für erforderliche Drehgenehmigungen, Einwilligungen abgebildeter Personen, Hausrechte, Markenfreigaben und die Einsatzbereitschaft der von ihm zu stellenden Personen, Räume und Gegenstände, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

11.4 Geschuldet ist die Lieferung der vereinbarten Endprodukte. Rohmaterial, RAW-Dateien, offene Schnitt- und Projektdateien sowie nicht ausgewählte Aufnahmen sind nicht umfasst, sofern deren Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart und vergütet wurde.

12 Freigaben und Abnahme

12.1 Freigaben können in Textform, insbesondere per E-Mail oder über ein vereinbartes Projekt- oder Freigabesystem, erklärt werden. Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber die sachliche und inhaltliche Richtigkeit, Schreibweise, Gestaltung und Verwendbarkeit des freigegebenen Standes.

12.2 Änderungen nach einer Freigabe gelten als Zusatzleistungen, soweit sie nicht auf einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangel beruhen.

12.3 Soweit eine Leistung der Abnahme unterliegt, stellt der Auftragnehmer sie nach Fertigstellung zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber prüft sie innerhalb einer angemessenen, vom Auftragnehmer gesetzten Frist und erklärt die Abnahme oder verweigert sie unter Benennung mindestens eines konkreten Mangels. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahmefiktion bleiben unberührt.

12.4 Die produktive Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe eines im Wesentlichen fertiggestellten Werks gilt als Abnahme, soweit der Auftraggeber nicht zuvor konkrete wesentliche Mängel angezeigt hat.

13 Nutzungsrechte

13.1 Mit vollständiger Zahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die im Angebot ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte am finalen Arbeitsergebnis ein. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält der Auftraggeber die für den erkennbaren Vertragszweck erforderlichen einfachen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte.

13.2 Rechte an vorbestehenden Werkzeugen, Methoden, Konzeptbausteinen, Vorlagen, Bibliotheken, Quellbestandteilen, Know-how und allgemein einsetzbaren Arbeitsergebnissen verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält daran nur die zur vertragsgemäßen Nutzung des Endprodukts erforderlichen Rechte.

13.3 Eine Bearbeitung oder Weitergabe ist im Umfang des Vertragszwecks zulässig. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an offenen Dateien, Quellmaterial oder gesondert lizenzpflichtigen Bestandteilen, bedürfen einer Vereinbarung.

13.4 Nutzungsrechte Dritter, insbesondere an Stockmaterial, Musik, Schriften, Plugins und Software, richten sich ergänzend nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftraggeber hat diese bei der Nutzung einzuhalten.

13.5 Ein Anspruch auf Urhebernennung besteht nur, soweit er ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich zwingend besteht.

14 Materialien des Auftraggebers und Rechte Dritter

14.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er die bereitgestellten Inhalte, Daten, Kennzeichen, Bilder, Musik, Texte und sonstigen Materialien verwenden und dem Auftragnehmer zur vertragsgemäßen Bearbeitung überlassen darf.

14.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vertragsgemäßen Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien oder Weisungen beruhen. Dies umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Auftragnehmer die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

14.3 Wird der Auftragnehmer wegen möglicher Rechte Dritter in Anspruch genommen, wird der Auftraggeber unverzüglich informieren und bei der Abwehr unterstützen. Der Auftragnehmer darf betroffene Inhalte bis zur Klärung sperren oder ihre Verwendung aussetzen.

15 Einsatz künstlicher Intelligenz


15.1 Der Auftragnehmer darf zur effizienten Leistungserbringung Werkzeuge künstlicher Intelligenz einsetzen, soweit dem keine individuelle Vereinbarung, Vertraulichkeitsanforderung oder datenschutzrechtliche Vorgabe entgegensteht.

15.2 Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten werden nur in KI-Systeme eingegeben, wenn dies vertraglich und datenschutzrechtlich zulässig ist. Soweit erforderlich, treffen die Parteien gesonderte Regelungen zur Auftragsverarbeitung

15.3 KI-gestützte Ergebnisse können trotz angemessener fachlicher Prüfung Fehler enthalten oder Ähnlichkeiten zu Inhalten Dritter aufweisen. Der Auftragnehmer prüft die von ihm als Endergebnis gelieferten Inhalte im Rahmen der vereinbarten Leistung mit branchenüblicher Sorgfalt. Eine umfassende rechtliche Schutzrechtsrecherche ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde.

16 Datenschutz und Vertraulichkeit

16.1 Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, sofern gesetzlich erforderlich.

16.2 Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitung, insbesondere für Datenschutzerklärungen, Einwilligungen, Consent-Management, Tracking, Bewerberdaten und die Auswahl der Rechtsgrundlage, verantwortlich. Eine rechtliche Datenschutzberatung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist.

16.3 Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen geheim. Gesetzliche Offenlegungspflichten und die Weitergabe an zur Vertraulichkeit verpflichtete Erfüllungsgehilfen bleiben unberührt.

17 Daten Accounts Zugänge und Vertragsende

17.1 Kundenspezifische Domains, Werbe-, Analyse-, Tracking-, Hosting- und Social-Media-Konten sollen, soweit technisch möglich und sinnvoll, im Namen oder unter der Kontrolle des Auftraggebers angelegt werden. Der Auftragnehmer erhält die für seine Leistung notwendigen Zugriffsrechte.

17.2 Nach Vertragsende gibt der Auftragnehmer die in seinem Besitz befindlichen kundeneigenen Zugangsdaten heraus und entfernt auf Wunsch seine eigenen Zugriffe, sobald offene, unstreitige Vergütungsansprüche erfüllt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht an Zugangsdaten, die für den laufenden Geschäftsbetrieb des Auftraggebers unerlässlich sind, wird nicht ausgeübt, soweit dem Auftragnehmer eine angemessene Sicherheit gestellt wird.

17.3 Der Auftraggeber ist für eine eigene, aktuelle Sicherung seiner Daten verantwortlich. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Projektdateien, Sicherungen, Rohdaten oder Kontoinhalte über das Vertragsende hinaus aufzubewahren, sofern keine gesetzliche Pflicht oder gesonderte Vereinbarung besteht.

17.4 Frühestens 30 Tage nach Vertragsende darf der Auftragnehmer nicht mehr benötigte Arbeitskopien und Projektdaten löschen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Backups mit automatisierten Löschzyklen und berechtigte Nachweisinteressen bleiben unberührt.

17.5 Die Herausgabe offener Dateien, Rohdaten, interner Arbeitsstände, Systemdateien, Dokumentationen oder Quellmaterialien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

18 Gewährleistung und Haftung

18.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften mit den nachfolgenden Maßgaben. Der Auftraggeber zeigt erkennbare Mängel unverzüglich und nachvollziehbar an und ermöglicht zunächst eine angemessene Nacherfüllung.

 18.2 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

18.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

18.4 Soweit rechtlich zulässig, ist die Haftung nach Ziffer 18.3 je Schadensfall auf die Nettovergütung begrenzt, die der Auftraggeber in den zwölf Monaten vor Eintritt des Schadens für den betroffenen Auftrag gezahlt hat. Bei Projekten mit kürzerer Laufzeit ist die vereinbarte Nettovergütung des betroffenen Projekts maßgeblich. Die Begrenzung gilt nicht in den Fällen der Ziffer 18.2.

18.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für rechtliche Zulässigkeit, Schutzfähigkeit oder Eintragungsfähigkeit von Inhalten, Kampagnen, Kennzeichen, Designs oder Geschäftsmodellen, sofern keine gesonderte rechtliche Prüfung durch eine hierzu befugte Person vereinbart wurde.

18.6 Mängelansprüche verjähren gegenüber Unternehmern in zwölf Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 18.2, bei arglistigem Verschweigen, bei gesetzlich zwingenden längeren Fristen oder bei Rückgriffsansprüchen, soweit diese zwingend sind.

19 Referenznennung und Eigenwerbung

19.1 Der Auftragnehmer darf den Namen, das Unternehmenskennzeichen und öffentlich zugängliche Arbeitsergebnisse des Auftraggebers nach Veröffentlichung als Referenz auf der eigenen Website, in Präsentationen, sozialen Medien und bei Pitches verwenden.

19.2 Dies gilt nicht, wenn berechtigte Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen, eine Vertraulichkeitsvereinbarung etwas anderes bestimmt oder der Auftraggeber der Referenznutzung aus wichtigem Grund in Textform widerspricht. Vertrauliche Kennzahlen und nicht veröffentlichte Inhalte werden nicht offengelegt.

20 Schlussbestimmungen

20.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden bleiben hiervon unberührt.

20.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern sich aus der Natur der Leistung nichts anderes ergibt.

20.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: 02.10.2026

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner