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AGB

ALLEMEINE ESCHÄFTSBEDINUNEN DER MARKETINGHUUS – ONLINE MARKETING GMBH

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Marketinghuus – Online Marketing GmbH (Auftragnehmer) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Der Geltung abweichender AGB des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.

1. Vertragsgegenstand

Die Leistungen des Auftragnehmers sind im jeweiligen Angebot abschließend beschrieben. Die Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Datenverarbeitung auf einer Website obliegt dem Auftraggeber als Verantwortlichem. Wartungsleistungen oder Pflichten zur Pflege oder zu Updates müssen ausdrücklich vereinbart werden.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

2.2. Bei Verstoß gegen Punkt 2.1. hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Diese wird auf den tatsächlich entstandenen Schaden angerechnet.

2.3. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen vertraglich festgelegten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

2.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

2.5. Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Soft-Copies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der für die Erstellung des jeweiligen Werks vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Auftragnehmers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen. Dieser Schaden wird auf die erhöhte Vergütung angerechnet.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

3.2. Die Vergütung berechnet sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand zu den Stundensätzen, welche im Angebot genannt sind. Die dortigen Endpreise sind als Kostenvoranschlag zu verstehen.

3.3. Die Vergütungen sind bei Abnahme der Leistung fällig. Werden Leistungen in Teilen abgenommen, so sind Teilvergütungen in Abschlägen zu zahlen.

3.4. Der Auftraggeber kann gegen die Vergütungsansprüche des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 3.5. Die Forderungen und Rechte aus unseren Rechnungen sind im Rahmen eines Factoring-Vertrages an die TEBA-Kreditbank GmbH & Co. KG abgetreten.

4. Fremdleistungen, Auslagen

4.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Leistungen an Dritte zu vergeben. Die Parteien vereinbaren eine Service-Fee in Höhe von 30 %, welche der Auftragnehmer auf die Vergütung des Dritten aufschlägt.

4.2. Auslagen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber gegen Nachweis zu erstatten. Reisen für den Auftragnehmer werden mit 50 ct. pro gefahrenem Kilometer und 65 € pro Stunde pro Person angesetzt.

5. Eigentum, Rückgabepflicht

5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Auftragnehmer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine Herausgabepflicht des Auftragnehmers nach Abschluss des Vertrages besteht nicht.

5.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

6. Herausgabe von Daten

6.1. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, über die Lieferung der Inhalte der Website hinaus Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6.2. Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Auftragnehmers verändert werden. § 69d UrhG bleibt hiervon unberührt.

6.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

6.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung zu unterhalten.

6.5. Der Auftragnehmer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. Ebenso haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die durch die Verletzung der Pflicht zur Datensicherung entstanden sind.

7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

7.1. Der Auftraggeber legt dem Auftragnehmer vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese abzunehmen.

7.2. Soll der Auftragnehmer die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt der Auftragnehmer die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.

7.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.

8. Haftung, Endabnahme

8.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen sowie für fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Das gilt auch für Schäden, die aus einer Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

8.2. Die unverlangte Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

8.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

8.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten. Die Parteien vereinbaren, dass der Auftraggeber entsprechende Recherchen unternimmt.

8.5. Nach Abschluss des Projekts stellt der Auftragnehmer das Projekt zur Abnahmeprüfung. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung in Textform beim Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

8.6. Ansprüche auf Werkmangel- oder Sachmangelhaftung verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme / Lieferung. Die Haftungsklausel gemäß Ziff. 8.1. bleibt hiervon unberührt.

9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen, Rechte Dritter

9.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Auftragnehmer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er eine Änderung zu beauftragen und die Mehrkosten zu tragen.

9.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer nach einer entsprechenden Behinderungsanzeige eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

9.3. Der Auftraggeber haftet dafür, dass von ihm bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Sollte der Auftragnehmer wegen der Verwendung der vom Auftraggeber bereit gestellten Inhalte von dritter Seite in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber auf Anfrage unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen Weisung über das weitere Vorgehen zu erteilen. Sollte der Auftraggeber die Ansprüche als berechtigt ansehen, hat er dem Auftragnehmer sämtlichen Schaden zu ersetzen, welcher diesem durch die Inanspruchnahme Dritter entsteht. Sollte der Auftraggeber die Ansprüche als unberechtigt ansehen, hat er den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von jeglichen Kosten, Auslagen und Forderungen freizustellen.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand Augsburg. Es findet deutsches Recht Anwendung.

Stand 01.03.2025
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